Psychische Belastungen: Arbeitgeber sind gefordert

Arbeitgeber sind laut Gesetzgeber gefordert, psychische Arbeitsbelastungen zu beurteilen. Dabei darf es keine punktuelle Maßnahme sein sondern ein kontinuierlicher Prozess.

Neue Pflichten für Arbeitgeber in Sachen Gesundheitsmanagement. War Arbeit früher mit hohen körperlichen Belastungen verbunden, so leiden Arbeitnehmer heute vermehrt unter psychischen Problemen. Deshalb hat der Gesetzgeber vor drei Jahren einen entscheidenden Schritt gemacht: Arbeitgeber müssen beurteilen, ob psychische Belastungen am Arbeitsplatz vorliegen und eine Gefährdung darstellen.

Der Wandel von der Industrie- zur Informationsgesellschaft verwandelt unsere Arbeitswelt. Arbeiteten in Deutschland und Westeuropa vor 50 Jahren noch die allermeisten Menschen in der Industrie, sind heute Dienstleistungsjobs absolut in der Mehrzahl. Und in produzierenden Betrieben sitzen die Beschäftigten vor Bildschirmen und drücken auf ‚Knöpfchen‘ statt schwere Lasten zu bewegen.

Gesundheitlich betrachtet ist das zum einen eine große Entlastung der Arbeitenden, zum anderen sind körperliche Leiden durch seelische Beeinträchtigungen abgelöst. Vor allem Zeitdruck, wechselnde Anforderungen beispielsweise durch Multitasking und Überforderung, die durch sich wandelnde Technik ergeben, führen bei vielen zu erhöhter Nervosität, Schlafstörungen bis hin zu Depressionen und Burnout. Dazu wirken sich seelische Beeinträchtigungen oft psychosomatisch aus.

Gefährdungsabschätzung vorgeschrieben

Der veränderten Arbeitswelt hat die Bundesregierung vor drei Jahren Rechnung getragen. Sie hat das Thema psychische Belastungen verpflichtend in den Kanon der vom Arbeitgeber zu beurteilenden Gefahrenquellen aufgenommen. Im Gesetz werden als mögliche Negativfaktoren: „taktgebundene Arbeit, enge Zeitvorgaben, ergebnisorientierte Arbeit, (zu große) Informationsflut, Nachtarbeit, (schlechte) Pausengestaltung und eine unzureichende Qualifikation von Mitarbeitern für ihre Tätigkeit“ genannt.

Dazu gehört die Überprüfung des Zusammenwirkens „von Technik, Organisation, Menschen und sozialen Beziehungen“. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen zum Beispiel bei der Neueinrichtung von Arbeitsplätzen oder bei grundlegenden Veränderungen der Organisation ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Wichtiger Punkt: Der Gesetzgeber sieht die Gefährdungsabschätzung nicht als punktuelle Maßnahmen sondern als kontinuierlichen Prozess.

[su_box title=“INTERESSANTE LINKS“ style=“glass“ box_color=“#2ed34c“]Umfangreiche Informationen zur Vorgehensweise bei der Gefährdungsabschätzung gibt unter anderen die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Im Internet stehen weitere Quellen wie zum Beispiel das Online-Angebot der ergo-online zur Verfügung.[/su_box]

1 Kommentar

  1. Diese Vorgaben sind sehr sinnvoll, jedoch ohne Kontrolle durch eine andere Institution bringt der beste Vorschlag oder gut gemeint Ansätze nichts.Es gibt Arbeitgeber die sich über alles hinwegsetzen, Gefährdungsanalysen sind ein Fremdwort, Mitarbeiter gerechte Arbeitsbelastung im 24 Std fehl Arbeitsbelastung 12 -16 Std normal Psychisch sind wir ja nicht belastet, wenn doch es zwingt sie keiner hier zu Arbeiten. Antwort einer Verwaltung im öffentlichen Dienst. 60-72 Std gemäß Dienstplan ist die Regel

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