Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat eine aktuelle Liste der Berufskrankheiten veröffentlicht. Fünf Berufskrankheiten sind neu hinzugekommen. Was sind Berufskrankheiten überhaupt? (Foto: Bundesarchiv, B 145 Bild-F009346-0008 / Steiner, Egon / CC-BY-SA 3.0)
Hinter der Nummer „2115“ verbirgt sich kein Haus und keine Jahreszahl. Sie steht für eine Berufskrankheit, die den sehr komplizierten Namen „Fokale Dystonie als Erkrankung des zentralen Nervensystems bei Instrumentalmusikern durch feinmotorische Tätigkeit hoher Intensität“ trägt. Sie ist frisch in die Berufskrankheit-Verordnung aufgenommen worden. In der Liste der anerkennungsfähigen Berufskrankheiten findet man vier weitere Berufskrankheiten, die unter Berücksichtigung neuer medizinischer Forschungsergebnisse neu hinzugekommen sind.
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Leukämie durch 1,3-Butadien, Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest und Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Damit Krankheiten in diese Liste der Berufskrankheiten aufgenommen werden, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Zu allererst muss die Erkrankung durch die berufliche Tätigkeit verursacht worden sein.
Krankheit ist nicht gleich Berufskrankheit
Diese gesundheitsschädlichen Einwirkungen können durch bestimmte Chemikalien oder physikalische Faktoren wie Druck, Vibration oder das Tragen schwerer Lasten erfolgen. Weitere Ursachen können Lärm oder die Arbeit in Staub sein. Allerdings gilt nicht jede Krankheit als Berufskrankheit. „Als Berufskrankheit kommen nur solche Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht werden. Diesen Einwirkungen müssen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sein.“, heißt es auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
[su_box title=“AKTUELLE LISTE DER BERUFSKRANKHEITEN“ box_color=“#b7cd41″]Die baua: Praxis kompakt „Liste der Berufskrankheiten“ gibt es im Internetangebot der BAuA unter der Adresse www.baua.de/publikationen.[/su_box]
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