Unfallrisiko: Zwei tödliche Unfälle mit Therapieliegen

Elektrisch betriebene und höhenverstellbare Therapieliegen können gefährlich sein, wie zwei Unfälle mit tödlichem Ausgang zeigen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gibt dazu Empfehlungen.

Dringender Hinweis der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): Praxen, Kliniken und weiteren Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft wird empfohlen, ihre höhenverstellbare Liegen und Sicherheitsabläufe zu überprüfen. Der Anlass sind zwei tödliche Unfälle.

Therapieliegen gehören in den Bereichen Medizin, Therapie und Wellness vielfach zur Grundausstattung. Geräte, die elektrisch höhenverstellbar sind, erleichtern die Behandlung. Sie bergen jedoch Risiken für Beschäftigte sowie außenstehende Personen. Angesichts zweier tödlicher Unfälle rät die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Praxen, Kliniken und weiteren Einrichtungen dringend, vorhandene Liegen sowie Sicherheitsabläufe zu überprüfen.

 

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„Kommt es zu einem Unfall, kann dieser fatale Folgen haben“, macht BGW-Präventionsexpertin Ursula Schlegel deutlich. „Die Gefährdung ist somit als hoch einzustufen. Unternehmen müssen daher unbedingt zeitnah tätig werden.“ Dies gelte nicht nur zur Sicherheit eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch im Hinblick auf Dritte wie externes Reinigungspersonal und Personen, die zur Behandlung vor Ort sind.

Schlegel erläutert, was passieren kann: „Ausgangspunkt ist das unbeabsichtigte Betätigen der elektrischen Höhenverstellung. Eine Person, die dabei in den Bereich unter der Liege gerät – zum Beispiel, weil dort etwas liegt oder gereinigt werden soll –, kann eingeklemmt werden. Im schlimmsten Fall so ungünstig, dass sie sich nicht mehr selbst befreien oder die Abwärtsbewegung der Liege stoppen kann und schließlich durch den steten Druck zu Tode kommt.“

Alte Liegen nachrüsten

Seit 2004 gilt eine Empfehlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die fordert, dass automatisch höhenverstellbare Therapieliegen über Sicherheitsmechanismen verfügen. Sie sollen versehentliches oder unkontrolliertes Betätigen der Steuerung verhindern. Beispielsweise könne dies mithilfe einer Sperrbox, die nur von autorisierten Personen betätigt werden kann, oder durch zwei räumlich getrennte Schaltelemente gewärhleistet werden.

Alternativ kann auch auf anderem Wege ausgeschlossen werden, dass ein versehentliches Betätigen zur Gefährdung von Personen führt. Passende Lösungen sind bei den Herstellerinnen und Herstellern zu erhalten. „Sicherheit ist zum einen eine Frage der Technik. Alte Liegen müssen daher entsprechend nachgerüstet sein“, weist die BGW-Präventionsexpertin auf die Sorgfaltspflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hin. Bei Neuanschaffungen lässt sich das Unfallrisiko durch die Wahl eines Modells mit Hubsäule und ausreichendem Abstand zwischen den Konstruktionsteilen reduzieren.

Für sicheres Betreiben der Liegen sorgen

Schlegel rät Betrieben, die über Therapieliegen verfügen, diese so schnell wie möglich zu überprüfen: Wurden alte Modelle nachgerüstet und mit Sicherheitsmechanismen versehen? Welche Sicherung kommt zum Einsatz? Je nach Bauart und Anbringung können beispielsweise Sperrboxen unterschiedlich effektiv und praktikabel sein. „Gleichzeitig ist Sicherheit bei diesem Thema immer auch eine Frage der Organisation“, so Schlegel weiter.

Denn auch das Verhalten des Bedienpersonals birgt Risiken. Wird ein Sicherheitsmechanismus nicht bestimmungsgemäß angewandt, kann er nicht wirken. „Leider kennen wir so etwas aus der Praxis: Es gibt zwar eine Sperrbox, bei der ein Sicherungsstift nach jeder Benutzung der Liege abgezogen werden muss. Doch das wurde versäumt und hatte tragische Folgen. Stellen Sie also bitte in Ihrer Einrichtung sicher, dass alle wissen, was zu tun ist, und dass sie stets entsprechend handeln“, appelliert Ursula Schlegel an die Betriebe.

Ganz wichtig sind Sicherheitsunterweisungen für Neulinge

Die Beteiligten vor Ort müssen immer über Risiken und Schutzmaßnahmen informiert sein. Dies gilt für eigene Beschäftigte genauso wie für Fremdfirmen, insbesondere Reinigungskräfte. „Ganz wichtig ist zudem, dass Sicherheitsunterweisungen für Neulinge im Betrieb umgehend erfolgen“, so die BGW-Expertin weiter. „Sie sind noch nicht mit den Gegebenheiten vertraut und damit besonders gefährdet. Unterweisungen müssen außerdem regelmäßig wiederholt werden.“ (bgw/betriebundarzt)

[su_box title=“MEHR INFORMATIONEN ZU THERAPIELIEGEN“ box_color=“#b7cd41″]Weitere Informationen zur Auswahl, zur Nachrüstung und zum sicheren Betreiben von Therapieliegen gibt die BGW unter www.bgw-online.de/goto/therapieliegen.[/su_box]

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