Erfahrene Mitarbeiter sind für die Wettbewerbsfähigkeit eines Betriebs wichtig. Doch was tun, wenn sie krankheitsbedingt lange ausfallen. Der Gesetzgeber hat 2004 reagiert und das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eingeführt. Worauf müssen Unternehmen achten? Praxisleitfäden geben Hilfestellungen.
Menschen werden krank und fallen auf der Arbeit aus. Das ist für alle Beteiligte gewiss nicht schön. Der Arbeitgeber ist an einem reibungslosen Ablauf im Betrieb interessiert. Für den Arbeitnehmer ist es hingegen unangenehm, am Arbeitsplatz zu fehlen und die Kollegen alleine zu lassen. Krankheiten jedoch sind Begleiter des Lebens – ob angeboren, ausgelöst durch eine schwierige Lebenssituation oder aus Gründen des fortgeschrittenen Alters.
Gerade in diesen Situationen ist es wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer Hand in Hand diesen Weg zusammengehen. Die Praxis jedoch zeigt eine ernüchternde Realität auf. Hemmnisse auf beiden Seiten belasten eine notwendige Zusammenarbeit. Arbeitgeber haben Angst vor Kündigung oder sind besorgt, dass ihr Ruf im Betrieb belastet wird, wenn die Kolleginnen und Kollegen von der Krankheit erfahren.
KMU spüren den Ausfall eines erfahrenen Mitarbeiters deutlich
Bei den Arbeitnehmern sind die Hemmnisse anders ausgelegt. Je größer das Unternehmen, umso besser ist ihm die Instrumente bekannt, um erkrankte Arbeitnehmer den Weg zur Arbeit zu ermöglichen. Je kleiner der Betrieb allerdings, umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass die Chefinnen und Chefs über ihre Rechte und Pflichten sowie über die Instrumente schlecht informiert sind, die ihnen zur Verfügung stehen. Dabei spüren kleine und mittelständische Betriebe den Ausfall eines erfahrenen Mitarbeiters deutlicher als Großunternehmen. Letztere können den Ausfall auf unterschiedlichem Weg kompensieren.
Der Gesetzgeber hat 2004 auf diese Entwicklung reagiert. Mit Blick auf den demografischen Wandel ist die Bedeutung von erfahrenen Mitarbeitern als Wettbewerbs- und Standortfaktor gewachsen. Mit der Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) haben Unternehmen – unabhängig ihrer Größe – die Möglichkeit, erkrankten Mitarbeitern zu helfen, an den Arbeitsplatz zurückzukehren.
Informationen, Veranstaltungen und Handlungsempfehlungen
Inzwischen findet man im Internet eine ganze Reihe von “Praxisleitfäden” oder “Handlungsempfehlungen”, wie Unternehmen BEM im eigenen Betrieb einführen können (siehe Infokasten). Hinzukommen zahlreiche Informationsveranstaltungen und Broschüren, die von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Versicherungen und Kammern kostenlos angeboten werden.
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- Hans Böckler-Stiftung: Handlungsleitfaden für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (pdf)
- Spitzenverband des Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): Leitfaden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (pdf)
- Deutsche Rentenversicherung: Betriebliches Eingliederungsmanagement (pdf)
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB): Handlungsleitfaden für ein betriebliches Eingliederungsmanagement (pdf)
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Wenn Mitarbeiter innerhalb von 12 Monaten insgesamt sechs Wochen ausfallen, dann können Betriebe BEM-Maßnahmen einsetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine arbeitsbedingte Erkrankung handelt oder die Erkrankung außerhalb des Arbeitslebens verursacht wurde. Die Ziele des BEM bleiben gleich: Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, Vorbeugung einer erneuten Arbeitsunfähigkeit und Erhalt des Arbeitsplatzes.
Es gibt keinen festgelegten Ablauf beim BEM. Entsprechend unterscheiden sich die Empfehlungen in den Praxisleitfäden der Verbände und Kammern. Trotzdem gibt es Gemeinsamkeiten in den Empfehlungen. Die wichtigsten Zutaten eines erfolgreichen Eingliederungsmanagements sind:
- Vertrauen herstellen
- Datenschutz gewährleisten
- den Erfolg messen und
- einen Betriebsarzt einschalten
Um einen erfolgreichen Start eines BEM-Prozesses zu gewährleisten, empfehlen die Experten ein frühzeitiges Gespräch zwischen allen Betroffenen und weiteren Ansprechpartnern. Für die Herstellung eines Vertrauensverhältnisses stellen die Gespräche und Absprachen eine wichtige Voraussetzung dar. Der Datenschutz gibt den Betroffenen darüber hinaus eine rechtliche Verbindlichkeit.
Betriebsarzt als Bindeglied zwischen Betrieb und Beschäftigte
In diesem Prozess nimmt der Betriebsarzt eine wichtige Rolle ein: als Experte kann er den Arbeitnehmer begleiten und seine Fortschritte überwachen. “Als Bindeglied zwischen Betrieb und Beschäftigte nimmt der Betriebsarzt eine besondere Stellung im BEM ein. Indem er den Prozess begleitet, kann er mögliche Schwierigkeiten erkennen und Empfehlungen nennen, die Maßnahmen anzupassen.”, hebt Dr. Turgay Göksu vom Betriebsarztzentrum Rhein-Neckar hervor.
Damit ist der Betriebsarzt ein wichtiger Baustein in der Erfolgsmessung. Grundsätzlich empfehlen die Experten, Fortschritte im BEM zu überprüfen. Sie empfehlen, den Prozess durch Termine und Meilensteine zu strukturieren. Auf diese Weise können alle Beteiligte die zurückgelegte Etappe bewerten und auf dieser Grundlage Maßnahmen für die nächste Etappe absprechen.
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