Arbeitsschutz: Wenn die Augen brennen zum Betriebsarzt

Ab Mitte 40 kann die Sehunschärfe spürbar zunehmen. Der Arbeitgeber trägt die Kosten für die Bildschirmbrille, wenn sie notwendig wird. (Foto: Dekra Arbeitsmedizin)

Wenn bei der Arbeit am Bildschirm häufig die Augen brennen oder die Schrift auf dem Monitor verschwimmt, sollten Arbeitnehmer einen Termin beim Betriebsarzt vereinbaren, empfehlen die Arbeitsmediziner von DEKRA. Oft lässt sich das Sehen mithilfe einer speziellen Bildschirmbrille verbessern. (Foto: Dekra Arbeitsmedizin)

Typisch sind brennende Schmerzen, juckende, gerötete oder trockene Augen sowie Sehunschärfe und Augen-Druck. Vor allem bei ungünstiger Kopfhaltung kann es auch zu Kopf- und Nackenschmerzen kommen. „Die Verschlechterung der Sehfähigkeit ist in der Regel eine Frage des Lebensalters. Ab Mitte 40 sind normalsichtige Menschen auf eine Lesebrille angewiesen, um den Leseabstand zu korrigieren. Ferner können bei längerer Bildschirmarbeit Übermüdungssymptome auftreten“, erklärt Dr. Siegfried Drescher, Arbeitsmediziner bei DEKRA.

 

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„Solche asthenopischen Beschwerden nehmen mit der altersbedingten Veränderung des Auges zu“, sagt Drescher. Als Sofortmaßnahme empfiehlt der Mediziner, häufiger Bildschirmpausen in den Tagesverlauf einzustreuen, immer wieder vom Bildschirmarbeitsplatz aufzustehen und sich möglichst viel zu bewegen.

Ebenso wichtig ist aber auch ein Besuch beim Betriebsarzt. „Was viele nicht wissen: Unternehmen sind verpflichtet, eine Arbeitsmedizinische Vorsorge für Arbeitnehmer anzubieten, die sich auch auf Bildschirmarbeitsplätze erstreckt“, sagt Drescher. Bei diesem Angebot, das für Arbeitnehmer nicht verpflichtend ist, hat der Betriebsarzt unter anderem die Aufgabe, zu beraten und zu klären, ob der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine spezielle Bildschirmbrille hat.

Kosten für Fassung und Gläser trägt der Arbeitgeber

Laut Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung muss der Arbeitgeber eine spezielle Bildschirmbrille zur Verfügung stellen, falls eine normale Lesebrille für die Arbeit am Monitor nicht ausreicht. Die Kosten für die Fassung und zwei Gläser sind in vollem Umfang vom Arbeitgeber zu tragen, es gibt also nicht nur einen Zuschuss.

Die Bildschirm- oder Nahkomfortbrille ist eine Art optimierte Gleitsichtbrille für den Nahbereich, die speziell auf die Anforderungen im Büro zugeschnitten ist. Große komfortable Sehbereiche für die Nähe sowie für mittlere Abstände bis etwa drei Meter machen es für das Auge leichter, sich auf den Abstand zu Bildschirm, Tastatur, Textvorlagen und Publikumsverkehr stufenlos einzustellen. Personen über 50 Jahre sind damit in der Lage, in ergonomischer Haltung am Bildschirm zu arbeiten. Dr. Drescher empfiehlt darüber hinaus, die Verhältnisse am Arbeitsplatz möglichst ergonomisch zu gestalten und vor allem die Beleuchtung und die Anordnung von Bildschirm, Schreibtisch und Bürostuhl zu überprüfen.

Enge Zusammenarbeit mit Betriebsarzt wichtig

Bei der Verordnung einer Bildschirmbrille ist eine enge Zusammenarbeit von Betriebsarzt, Augenarzt und Optiker sinnvoll. Der Betriebsarzt kennt die Bedingungen am Arbeitsplatz, wie etwa Sehentfernungen zum Bildschirm, die Lichtverhältnisse und die konkrete Arbeitsaufgabe des Beschäftigten. Der Augenarzt untersucht die Augen, schließt Krankheiten aus und bestätigt bei komplexeren medizinischen Fragestellungen, dass eine Bildschirmbrille erforderlich ist. Der Optiker berücksichtigt die individuellen Sehabstände am Arbeitsplatz und kümmert sich um die empfehlenswerte Entspiegelung der Gläser, welche die Lichtreflexe gering hält. Eine Tönung ist in der Regel nicht sinnvoll, da sie den Kontrast und das Scharfsehen verringert. (dekra/betriebundarzt)

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