Arbeitsschutz: Wer kümmert sich um die Leiharbeiter?

Aufgrund der hohen Dynamik in der Zeitarbeitsbranche ist die Gewährleistung des Arbeitsschutz für Verleihfirmen und Einsatzbetriebe eine besondere Herausforderung. Der Spitzenverband der DGUV - Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen hat dazu eine "Branchenregel" veröffentlicht.

Die Zeitarbeitsbranche wächst – und mit die ihr die Zahl der Leiharbeiter. Zeitarbeitsfirmen und Einsatzbetriebe tragen in Sachen Arbeitsschutz eine besondere Verantwortung. Der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat eine informative “Branchenregel” herausgegeben.  

In seinem aktuellen Bericht “Blickpunkt Arbeitsmarkt” hat das Bundesamt für Statistik die aktuelle Entwicklung der Zeitarbeit in den Mittelpunkt gerückt. Darin stellen die Autoren der Studie fest, dass die Zeitarbeitsbranche durch eine “hohe Dynamik” gekennzeichnet ist. “Im ersten Halbjahr 2016 wurden 678.000 Beschäftigungsverhältnisse neu abgeschlossen und 616.000 beendet. Gut jeder Fünfte neue Leiharbeitnehmer war zuvor ein Jahr oder länger ohne Arbeit oder noch nie zuvor beschäftigt.”, heißt es in Veröffentlichung.  

Die Zeitarbeitsbranche wächst. Laut dem Bericht ist die Zahl der so genannten Verleihbetriebe gewachsen. Waren im Jahr 2014 über 46.300 Zeitarbeitsunternehmen registriert, ist ihre zwei Jahre später um 6.000 weitere Verleihbetriebe gewachsen. Entsprechend groß ist die Zahl der Leiharbeiter. Das Bundesamt für Statistik zählte im Juni 2006 1,006 Millionen Leiharbeiter in Deutschland, die sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt waren.

“wenn der Druck am größten ist…”

Weil die Fluktuation der Zeitarbeiter sehr dynamisch ist, ist der Arbeitgeber gefordert, den Arbeitsschutz zu gewährleisten. 31 Prozent von ihnen waren im Verkehr, Logistik, Sicherheit und Reinigung sowie 38 Prozent in der Metall- und Elektroindustrie beschäftigt. Mehr als die Hälfte der Zeitarbeiter übten körperlich herausfordernde Tätigkeiten aus.

„Beschäftigte der Zeitarbeit kommen oft dann zum Einsatz, wenn der Druck im Betrieb am größten ist. Um sie erfolgreich im neuen Betrieb einzuarbeiten, müssen sich alle Beteiligten gut abstimmen“, sagt Carsten Zölck, Leiter des DGUV-Sachgebiets Zeitarbeit und Präventionsexperte der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Aus diesem Grund hat der Spitzenverband der DGUV – Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung eine neue Branchenregel herausgegeben. Das Ziel: den Zeitarbeitsfirmen und Einsatzbetrieben soll der Arbeitsschutz erleichtert werden.

Branchenregel – verständliche Zusammenfassung des komplexen Arbeitsschutzrechts

Wer kümmert sich um die arbeitsmedizinische Vorsorge? Worauf muss man bei der Unterweisung der Beschäftigten achten? In der Publikation erhalten Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetriebe eine Antwort auf diese und zahlreiche weitere Fragen bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Denn für Beschäftigte der Zeitarbeit gelten besondere Arbeitsbedingungen, da sie den Einsatzbetrieb und die Tätigkeit häufig wechseln.

Wie deren Sicherheit und Gesundheit unter diesen Bedingungen gewährleistet werden können, zeigt die neue Branchenregel „Zeitarbeit – Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen“ (Regel 115-801). Sie setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Die Branchenregel „Zeitarbeit“ wendet sich nicht nur an Zeitarbeitsfirmen, sondern auch an die Branchen der Einsatzbetriebe. So waren an der Ausarbeitung der Publikation verschiedene Unfallversicherungsträger und Vertreter der Zeitarbeits-, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände beteiligt. Auf diese Weise erhalten Leserinnen und Leser sehr praxisorientierte Lösungsvorschläge für den Arbeitsschutz.

[su_box title=“DOWNLOAD BZW. BESTELLUNG DER DGUV BRANCHENREGEL“ box_color=“#b7cd41″]Interessierte können die DGUV Regel 115-801 „Branche Zeitarbeit – Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen“ als gedrucktes Exemplar kostenpflichtig über die DGUV Publikationsdatenbank bestellen oder dort als PDF-Datei kostenfrei herunterladen. Der Bezug dieser Informationsschrift ist für die Mitgliedsunternehmen der VGB im Mitgliedsbeitrag inbegriffen.[/su_box]

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