Passivrauchen im Betrieb: Erfolg mit Rückschritten?

Rauchen Kolleginnen und Kollegen findet man in fast jedem Betrieb. Der "Nichtraucher-Schutz am Arbeitplatz" ist nach wie vor ein großes Thema - trotz der gewachsenen Bereitschaft das Rauchen aufzugeben.

Die Bereitschaft das Rauchen aufzugeben, ist größer geworden. Das ist die gute Nachricht. Wie sieht es jedoch in Unternehmen aus? Eine Studie aus 2011 stellte fest, dass die Belastung durch rauchende Kollegen hoch war.  

Klare Kiste: Rauchen schädigt die Gesundheit. Da sind sich nicht nur die Experten einig. Aufgrund vieljähriger Aufklärungskampagne erreichte diese Tatsache auch die Normalbevölkerung. Eine repräsentative Meinungsumfrage des ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bestätigt dieses Bild. Das infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft hat dafür telefonisch 3415 Bundesbürger ab 16 Jahren befragt.

Bundesweit rauchen etwa 28 Prozent der Bundesbürger. Je älter, desto weniger wird gepafft: Nur 11 Prozent der Menschen über 65 Jahren rauchen. In der Altersgruppe von 16 bis 29 Jahren sind es hingegen 38 Prozent. Das gelegentliche Rauchen, etwa auf Partys, ist in dieser Altersgruppe aber häufiger als bei den Senioren.

Rauchen abgewöhnen? Frauen eher als Männer

Die Meinungsumfrage zeigt allerdings auf: 44 Prozent der Raucher planen den Abschied vom Glimmstängel. Junge Frauen liegen dabei vorne. Hier wollen 53 Prozent sich das Rauchen abgewöhnen, aber nur 37 Prozent der Männer. Je jünger ein Raucher ist, desto eher sucht er den Ausstieg: 49 Prozent der Menschen bis 29 Jahren, aber nur 41 Prozent der Über-65-jährigen wollen aufhören.

Deutscher Meister im Zigarettenkonsum ist Nordrhein-Westfalen. 33 Prozent der Menschen ab 16 Jahren in NRW rauchen. Zufrieden mit ihrer Nikotin-Abhängigkeit sind aber längst nicht alle, denn hier wollen 41 Prozent aufhören. Die wenigsten Raucher gibt es in Hessen, hier rauchen nur 21 Prozent der Einwohner. 60 Prozent von ihnen planen einen Rauchstopp.

Nicht Umerziehung sondern Nichtraucherschutz

Rauchen ist allerdings eine Gewohnheit, die nicht am Eingang des Arbeitsplatzes abgelegt wird. Zumindest dürfen Arbeitgeber nicht erwarten, dass Mitarbeiter das Rauchen aufgeben. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit schützt auch die Rechte der Raucher im Betrieb. Schließlich will der Gesetzgeber Raucher nicht zu Nicht-Rauchern umerziehen, sondern die Gesundheit der Nicht-Raucher schützen. Und die scheint notwendig zu sein.

[su_note note_color=“gray“ text_color=“#ffffff“]Der Service-Artikel “Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz” der Techniker-Krankenkasse bietet einen guten Einstieg für Raucher, Nicht-Raucher und Arbeitgeber. [/su_note]

Zumindest eine Studie aus 2011 gelangte zum Ergebnis, dass die Belastung durch rauchende Kollegen so hoch sein kann wie bei einem Kneipenbesuch. „Alle reden von Gaststätten und Diskotheken. Unsere Untersuchungen zeigen allerdings, dass zum Beispiel auch in einem Zweimannbüro, in dem ein Kollege raucht, vor allem in den Wintermonaten Tabakrauchkonzentrationen erreicht werden, die denen in einer Raucherkneipe in nichts nachstehen.“, kommentierte Professor Dr. Helmut Blome, Gefahrstoffexperte und Direktor des IFA, die Studie des Spitzenverbands gesetzlicher Unfallversicherungen aus 2011.

Wenn aktuelle Studie einen Rückgang des Tabakkonsums und die wachsende Bereitschaft zum Rauchverzicht bestätigen, ist das Thema Passivrauchen im Betrieb offensichtlich nicht vom Tisch. Hier müssen Arbeitgeber aktiv werden. Dabei geht es nicht um Umerziehung sondern um Schutz von Nicht-Rauchern. (abda/dguv/betriebundarzt)

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